Ausbildung

 

Die Ausbildung für die Vorbereitung zur Jägerprüfung beginnt im Februar und endet mit der mündlichen Prüfung im Herbst. Vermittelt werden Kenntnisse zu den in § 15 Absatz 5 des Bundesjagdgesetzes aufgeführten Sachgebieten, die sich in folgende Prüfungsfächer untergliedern:

 

  • Haar- und Federwild, Wildbiologie, Wildhege, Land- und Waldbau, Wildschadensverhütung

  • Waffentechnik, Waffenrecht und Führen von Jagdwaffen (einschließlich Kurzwaffen)

  • Jagdpraxis (insbesondere Jagdausübung, Jagdarten, Jagdeinrichtungen)

  • Führung und Einsatz von Jagdhunden

  • Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht

  • Wildkrankheiten und Behandlung von erlegtem Wild (insbesondere Erken­nungsmerkmale der wichtigsten Wildkrankheiten, hygienisch erforderliche Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffen­heit des Lebensmittels Wildbret

 

Das Ziel des Unterrichts gemäß Ausbildungsrahmenplan ist primär eine Anleitung zum Selbststudium. Der theoretische und praktische Teil der Ausbildung betragen jeweils 60 Stunden. Vollständigkeitsanspruch bezüglich der Inhalte besteht nicht. Zur Ausbildung im praktischen Bereich gehören auch Revierbegehungen, Revierpflege, etc.

 

  • Die Ausbildungskosten für den Vorbereitungskurs betragen 1.350,-  €.

 

Zusätzlich werden noch folgende Kosten und Gebühren für

  • Prüfungsgebühren
  • Lehrmaterial
  • Schießausbildung (Kugel, Schrot, laufender Keiler, Revolver und Pistole)
  • Versicherung für die Kursdauer
  • Kundige Person (Veterinär).

fällig.

 

Die Jagdschule Wehrmann behält sich vor, Teilnehmer vom Kurs auszuschließen, wenn ernsthafte Zweifel an der Zuverlässigkeit aufkommen oder die/der Auszubildende sich grob regelwidrig verhält. Der Kursteilnehmer ist gehalten, an den ausgewiesenen Kursveranstaltungen regelmäßig teilzunehmen. Der Rücktritt aus dem laufenden Lehrgang ist nur aus wichtigem Grund, wie z.B. Krankheit oder Wegzug, innerhalb von 2 Monaten nach Kursbeginn möglich. Er bedarf einer schriftlichen Kündigung. Die ge­zahlte Lehrgangsgebühr wird in diesem Falle anteilmäßig erstattet.

Den Ausbildungsvertrag können Sie sich hier downloaden.